Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung –
Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung –
Die Antworten auf Fragen von gestern sind für die Herausforderungen von morgen ungeeignet ...
(Lesezeit ca. 8-10 min)
Wir schreiben den 14. Mai 2019. Der EuGH entscheidet, dass alle Arbeitszeiten von Arbeitnehmern seitens des Arbeitgeber systematisch erfasst werden müssen.
Rückblick in meine Angestelltenzeit
Ich lasse meine Gedanken durch meine Angestelltenzeit gleiten und erinnere mich an Positionen, in denen ich monatlich eine Pauschale erhalten habe und alle durchgeführten Überstunden abgegolten waren. Ende der 1990er Jahre hatte ich damit kein Problem. Damals war ich Ende Zwanzig und eine höhere Anzahl an Stunden zu leisten, war kein Problem. Dafür hatte ich ein fest kalkulierbares höhere Gehalt. Zudem konnte ich mich in meinem Arbeitsfeld als Führungskraft austoben und wenn es die Situation vorsah, blieb ich mit großer Freude und Leidenschaft einfach länger. Damals konnte weder meinem Arbeitgeber noch mir dadurch einen Schaden entstehen.